
Zuschussmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche:
- Einzelfallzuschuss der Kommunen
bei Erhalt von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz (in besonderen Fällen auch in sonstigen Notfällen)
- Stadt Salzgitter: Herr Hosung 05341/8393902
Ø bis zu 450,00 Euro innerhalb von 2 Kalenderjahren
Bei 3 oder mehr Kindern unter 18 Jahren im Haushalt (unabhängig vom Verdienst!) bis zu 200,00 Euro innerhalb von 2 Kalenderjahren
- Landkreis Wolfenbüttel: Frau Kramer-Grodd 05331/84338
Ø bis zu 120,00 Euro im Jahr (nur für Maßnahmen in den Sommerferien)
Einzureichen ist bei der Ev. Jugend SZ-Bad (Frau Speer leitet dann alles direkt weiter):
- Anmeldung des Kindes
- Formblatt 7 (Einzelzuschuss)
- Kopie des entsprechenden Bescheides - Bildungs- und Teilhabepaket
bei geringem Einkommen (z.B. Wohngeldbezug oder Kinderzuschlag)
Ø aus dem "Topf" Teilhabe an sozialen und kulturellen Leben können die 10,00 Euro pro Monat gesammelt auch für Freizeiten genutzt werden
- Stadt Salzgitter: Herr Hosung 05341/8393902 (gibt Auskunft an welche Stelle man sich wenden muss)
- Landkreis Wolfenbüttel: Frau Caputo 05331/84273 - Evangelische und katholische Kirchengemeinden
Kirchenmitglieder können in ihrer Kirchengemeinde nach einem Einzelzuschuss aus der Diakonie- bzw. Caritaskasse fragen - Evangelische Landeskirche Braunschweig
alle evangelischen Veranstalter haben die Möglichkeit für einzelne Teilnehmer/innen extra Zuschüsse aus der landeskirchlichen Jugendkollekte zu bekommen (Infos: Bettina Speer 05341/392349) - Veranstalter
Ø nach ermäßigten Preisen fragen
Ø Ratenzahlung vereinbaren
Ø Leihmöglichkeit für Ausrüstung (Schlafsack etc.)