Reisebedingungen
1. Allgemeines
Die Freizeiten, Fahrten und Seminare der Evangelischen Jugend der Propstei Salzgitter-Bad werden im Sinne einer christlichen Lebensgemeinschaft durchgeführt. Wer sich anmeldet, erklärt sich dazu bereit, sich der Maßnahme ganz anzuschließen und sich in die Gemeinschaft einzubringen.

2. Anmeldung und Vertragsabschluss
Den Maßnahmen des Trägers kann sich grundsätzlich jeder oder jede anschließen, sofern für das jeweilige Programm keine Teilnahmebeschränkungen angegeben sind. Die Anmeldung muss auf dem Vordruck des Trägers erfolgen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des zeitlichen Einganges im Propsteijugendbüro berücksichtigt. Der Teilnahmevertrag für Freizeiten ist zustande gekommen, wenn die Anmeldung vom Träger schriftlich bestätigt wurde. Bei allen anderen Maßnahmen erfolgt keine gesonderte schriftliche Bestätigung. Für Anmeldungen bei Seminaren und Aktionen gelten auch mündliche Anmeldungen, formlose schriftliche Anmeldungen, sowie solche per E-Mail. Auch mündliche oder fernmündliche und sind für beide Seiten verbindlich. Maßgeblich für den Inhalt des Teilnahmevertrages sind allein die Freizeitausschreibung, die Teilnahmebedingungen und die schriftliche Reisebestätigung. Mündliche Nebenabsprachen sind unwirksam, solange sie nicht vom Träger schriftlich bestätigt wurden.

3. Zahlungsbedingungen
Nach Abgabe der Anmeldung ist die angegebene Anzahlung zu leisten (siehe Info zu den Maßnahmen). Die Restzahlung muss bis spätestens vier Wochen vor Beginn der Freizeit auf das vom Träger angegebene Konto eingegangen sein. Bitte Namen des / der Teilnehmenden, Reisedatum und -ort bei der Zahlung vermerken. Bei Seminaren und Aktionen muss der Teilnahmebeitrag spätestens eine Woche vor Beginn der Veranstaltung auf dem Konto der Ev. Jugend eingegangen sein.
Wenn diese Frist nicht eingehalten wird, kann eine zusätzliche Verwaltungsgebühr erhoben werden.
Sollte eine Maßnahme wider Erwarten mit einem Überschuss abschließen, erklärt sich der/die Teilnehmenden bereit, den überschüssigen Betrag als Spende für die Ev. Jugend Salzgitter-Bad zur Verfügung zu stellen, soweit dieser die Summe
von 10,00 Euro pro Teilnehmenden nicht übersteigt. Eine Spendenbescheinigung kann auf Antrag ausgestellt werden.

4. Rücktritt der/des Teilnehmenden, Umbuchung, Ersatzperson
Der/die Teilnehmende kann jederzeit vor Beginn der Fahrt zurücktreten. Der Rücktritt muss aus Beweissicherungsgrün-den schriftlich erfolgen. Maßgeblich für den Rücktrittszeit-punkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Träger. Tritt der/die Teilnehmende zurück oder tritt er/sie, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten die Reise nicht an, kann der Träger eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorbereitungen verlangen. Der Träger kann auch einen pauschalierten Ersatzanspruch geltend machen. Dieser beträgt bei einem Rücktritt zwischen dem 42. und 22. Tag vor Freizeitbeginn 33% des Freizeitpreises, zwischen dem 21. und 8. Tag vor der Freizeit 60 % des Reisepreises und zwischen dem 7. Tag und dem Beginn der Freizeit 100 % des Freizeitpreises. Der Träger behält sich vor, im Einzelfall einen höheren Schaden nachzuweisen. Dem/der Teilnehmenden ist der Nachweis gestattet, dass der Schaden beim Träger überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Tritt der/die Teilnehmende mehr als 42 Tage vor dem Reisebeginn zurück oder lässt er/sie sich mit der Zustimmung des Trägers durch eine geeignete Ersatzperson vertreten, so wird lediglich eine Verwaltungsgebühr von 20,00 Euro erhoben.
Der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung wird empfohlen.

5. Rücktritt durch den Träger der Freizeit
Wird die festgelegte Mindestteilnahmezahl einer Freizeit nicht erreicht, ist der Träger berechtigt, die Freizeit bis zu zwei Wochen vor Fahrtbeginn abzusagen. Bei Seminaren und Aktionen bis zu einer Woche vor Beginn. Den eingezahlten Teilnahmepreis erhalten die Teilnehmenden in voller Höhe unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche entstehen nicht.

6. Haftung
Der Träger haftet als Veranstalter der Maßnahmen für:
  • die gewissenhafte Freizeitvorbereitung
  • die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
  • die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
  • die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Freizeitleistung entsprechend der Ortsüblichkeiten des jeweiligen Ziellandes und Zielortes. Soweit die Ortsüblichkeit nicht maßgebend ist, ist dies in der Reisebeschreibung oder durch besondere Hinweise ausdrücklich hervorgehoben.
Der Träger haftet nicht für die Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Freizeitbeschreibung ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind, auch dann nicht, wenn die örtliche Freizeitleitung an dieser Veranstaltung teilnimmt.

7. Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Trägers, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist der Höhe nach beschränkt auf den dreifachen Freizeitpreis, soweit ein Schaden des/der Freizeitteilnehmenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit der Träger für einen dem/der Freizeitteilnehmen-den entstandenen Schaden allein wegen eines Leistungsträ-gers verantwortlich ist. Die Haftung des Trägers ist be-schränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls beschränkt ist.

8. Vorzeitiges Beenden der Freizeit durch den Träger
Der/die Teilnehmende/r verpflichtet sich, die von der Freizeit-leitung aufgestellten Regelungen einzuhalten und sich in die Gemeinschaft einzufügen. Bei Zuwiderhandlungen oder starkem Fehlverhalten, durch das die Maßnahme maßgeblich gestört wird, behält sich der Träger vor, diese/n Teilnehmen-de/n auf eigene Kosten nach Hause zu schicken. Die Kosten, die durch eine evtl. Begleitperson für den/die Teilnehmende/n entstehen, sind ebenfalls von dieser/diesem zu tragen.

9. Zuschussbeantragung
Bei unseren Maßnahmen sind wir auf die Unterstützung durch Zuschüsse von kirchlichen und kommunalen Stellen, sowie vom Land Niedersachen angewiesen. Daher behalten wir uns vor, personenbezogene Daten der Teilnehmenden zu erheben, zu verarbeiten, zu nutzen und an zur Durchführung der Maßnahmen erforderliche Stellen weiterzugeben. An unbefugte Dritte werden keine Daten weitergegeben.

Beschluss des Propsteijugendausschusses vom 16.10.2007